Bundeskanzler Christian Kern hat am Mittwoch, 11. Jänner 2017, vor 1500 Zuhörern in Wels seinen „Plan A“ für Österreich vorgestellt.
Ein Teil dieses Planes beinhaltet auch Änderungen im Arbeitszeitrecht. Der arbeitszeitblog.at hat sich die Vorstellungen des Bundeskanzlers angesehen.
Christian Kern geht erst darauf ein, dass der Ruf nach Arbeitszeitflexibilisierung sowohl von ArbeitgeberInnen- als auch von ArbeitnehmerInnenseite erschallt. Wenn auch aus unterschiedlichen Motiven. ArbeitgeberInnen wünschen sich (leichtere) Möglichkeiten, Beschäftigte bis zu 12 Stunden am Tag einsetzen zu können. Dem gegenüber stehen laut Kern 610.000 VollzeitarbeitnehmerInnen, die gerne ihre Arbeitszeit verkürzen wollen. Andererseits wollen 450.000 Teilzeitbeschäftigte, zumeist Frauen, ihre Arbeitszeit erhöhen.
Der Kanzler schließt daraus, dass Modelle nötig sind, die Flexibilität auf beiden Seiten ermöglichen.
Zwei Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung
Als Maßnahmen zur Erreichung des Zieles schlägt Kern zwei Maßnahmen vor.
1. bei gleitender Arbeitszeit soll die Möglichkeit geschaffen werden, zwölf Stunden täglich zu arbeiten. Dies allerdings nur, wenn ArbeitnehmerInnen im Gegenzug Zeitausgleich in größeren Blöcken konsumieren können.
2. ArbeitnehmerInnen sollen ein Recht auf Änderung des Ausmaßes der Wochenarbeitszeit erhalten. So soll es leichter möglich sein, lebensphasenbezogen von Vollzeit auf Teilzeit oder umgekehrt zu wechseln.
Kerns Ausführungen sehen weiter vor, ArbeitnehmerInnen ungestörte Freizeit durch einen Anspruch auf Nichterreichbarkeit am Beispiel Frankreichs (siehe Beitrag im arbeitszeitblog.at) zu sichern.
Auch zum Thema All-in-Verträge und Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes hat der Bundeskanzler so seine Vorstellungen. All-in-Verträge sollen nur mehr mit ArbeitnehmerInnen abgeschlossen werden können, wenn diese mehr als € 5.000 im Monat verdienen. ArbeitnehmerInnen die mehr als € 7.000 im Monat verdienen, sollen vom Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (offenbar gegen Wegfall der bisherigen Regelung mit der Ausnahme für leitende Angestellte) ausgenommen werden.
Ob Kern das mit seinem Koalitionspartner vereinbaren kann? Wir werden sehen.
PS: ob der Kanzler für den Fall das die ÖVP bei seinem Plan nicht mitspielt auch einen „Plan B“ hat, ist nicht bekannt.