Recht auf Abschalten

Frankreich prescht mit „Recht auf Abschalten“ vor

Weltweit einmalig gibt es seit 1. Jänner 2017 in Frankreich ein Gesetz, das ArbeitnehmerInnen das Recht zugesteht, in ihrer Freizeit dienstliche Telefonate und E-Mails zu ignorieren.

Alle Firmen die mehr als 50 DienstnehmerInnen beschäftigen müssen mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung über die genaue Ausgestaltung dieser Regelung treffen. Tun sie das nicht, drohen zwar (derzeit) keine Strafen, es besteht jedoch für die Firmen die Gefahr von Nachteilen in eventuellen Arbeitsgerichtsverfahren.

Jedenfalls besteht für MitarbeiterInnen, die keine dienstlichen Anrufe und Mails in ihrer Freizeit entgegen nehmen, ein Motivkündigungsschutz.

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  2. Wacker, welche Phrase…, der bemerkenswerte Gedanke
    wyomingea

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