Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
Vom Landesverwaltungsgericht Salzburg wurde Spar-Chef Gerhard Drexel wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz zu einer Geldstrafe von € 52.730,00 verurteilt.
So sollen bei Spar MitarbeiterInnen bei Pausenbuchungen unfair behandelt worden sein. Beispielsweise war in einer Filiale eine Pause von 9:00 Uhr bis 9:15 vereinbart. Konnten MitarbeiterInnen, z.B. wegen der Bedienung von KundInnen, die Pause nicht zur Gänze konsumieren, wurden trotzdem 15 Minuten Pause gebucht. Längere Pausen wurden jedenfalls zur Gänze gebucht.
Spar wird gegen das Urteil des LVwG Salzburg Rechtmittel einbringen. Der Arbeitszeitblog wird über den Fall weiter berichten.