Den Familienzeitbonus, vulgo „Papamonat“, gibt es neu seit 1. März 2017.
Was genau ist der „Papamonat“?
Den „Papamonat“ gibt es für erwerbstätige Väter, deren Kinder ab 1. März 2017 geboren wurden. Diese können sich in einem Zeitraum von 91 Tagen nach der Geburt des Kindes, in Einvernehmen mit ihrem Dienstgeber, für 28 bis 31 Tage ausschließlich ihrer Familie widmen. Während dieser Zeit erhalten sie einen Familienzeitbonus von 22,60 Euro täglich. Somit, je nach Bezugsdauer, zwischen 632,80 Euro und 700,60 Euro insgesamt.
Was sind die Voraussetzungen für den „Papamonat“?
Im Familienzeitbonusgesetz ist dazu folgendes geregelt:
- es muss für das Kind Familienbeihilfe zustehen und auch tatsächlich bezogen werden
- der Vater, das Kind und der andere Elternteil müssen den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich haben
- der Vater muss sich im gesamten Anspruchszeitraum in Familienzeit befinden
- der Vater, das Kind und der andere Elternteil müssen im gemeinsamen Haushalt leben
- der Vater muss in den letzten 182 Tagen unmittelbar vor Bezugsbeginn durchgehend eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt sowie in diesem Zeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten hat (Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als 14 Tagen sind nicht anspruchsschädigend)
- rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
Was gibt es noch zu beachten?
Der „Papamonat“ ist mit dem Dienstgeber zu vereinbaren, es gibt keinen Rechtsanspruch. Während des „Papamonats“ gibt es keinen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Eine Kündigung wegen Inanspruchnahme des „Papamonats“ ist aber eine Diskriminierung und somit als Motivkündigung anfechtbar.
Link:
Bundesministerium für Familien und Jugend